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eLearning
Die Gefahrgutvorschriften verlangen explizit, dass außer den Fahrern und Gefahrgutbeauftragten auch Mitarbeiter, die in unterschiedlichen Funktionen an der Gefahrgutabwicklung beteiligt sind (Klassifizierer, Verpacker, Befüller, Verlader u.a.), wiederholt geschult werden müssen.
So verlangt etwa § 6 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV), dass so genannte "beauftragte Personen" zu schulen sind. Abschnitt 1.3 des IMDG-Code verlangt, dass die am Transport gefährlicher Güter trainiert werden müssen.
Hinter folgendem Link finden Sie unsere Demo-Version des INOTRA-eLearnings. Bei Interesse an dem Produkt können Sie uns jederzeit gerne ansprechen: Kontakt. Auf der Seite haben Sie ebenfalls die Möglichkeit uns ein Feedback zu geben, damit wir unsere Produkte laufend verbessern können.
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News
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